verlinkt habe ich hier eine Zusammenfassung eines Urteils des OLG Saarbrücken zum Thema "Austauschmotor". Das OLG hat jetzt quasi eine richterliche Definition entwickelt. Natürlich gilt diese nicht allgemein, sondern ist, wie üblich bei solchen Urteilen, nur absolut einzelfallbezogen zu sehen. Aber als Anhaltspunkt durchaus interessant, nach meiner Ansicht.
Es handelte sich übrigens um ein Geschäft von Privat zu Privat, also ein bei unseren "Schätzchen" durchaus üblicher Geschäftsvorfall: