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Oldtimer – steuerlich absetzbare Leidenschaft ?
- Martin
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13 Jahre 1 Woche her #407
von Martin
3' E30 4-t 325e saturnblau 1986-04-04
3' E30 C 320i diamantschwarz-met.1988-02-29
3' E36 T 328i cosmosschw-met. 1995-06-30
3‘ E36 C 328i cosmosschw-met. 1999-09-02
5' E39 Lim. 528 i montrealblau-met 1996-01-23
7' E38 Lim. 730i cosmosschw.-met 1994-08-08
K 1100 RS cosmosschw-met. 1995-07-13
Oldtimer – steuerlich absetzbare Leidenschaft ? wurde erstellt von Martin
Hallo zusammen,
da wir ja einige Selbständige in unseren Reihen haben, hier ein interessanter Link
www.autohaus.de/autohaus-steuerluchs-oldtimer-ist-eine-leidenschaft-steuerlich-absetzbar-1111207.html
Viele Grüße
Martin
da wir ja einige Selbständige in unseren Reihen haben, hier ein interessanter Link
www.autohaus.de/autohaus-steuerluchs-oldtimer-ist-eine-leidenschaft-steuerlich-absetzbar-1111207.html
Viele Grüße
Martin
3' E30 4-t 325e saturnblau 1986-04-04
3' E30 C 320i diamantschwarz-met.1988-02-29
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13 Jahre 5 Tage her #410
von Dieter
Dieter antwortete auf Aw: Oldtimer – steuerlich absetzbare Leidenschaft ?
Hallo Martin,
dies ist eine Möglichkeit. Da das FA entgegen landläufiger Meinung nicht unbedingt vollpfostig besetzt ist, kann dieser Schuss nach hinten los gehen. Insbesonders , wenn eine geringe Kilometerleistung verbucht wird. Die, meiner Meinung nach, bessere Möglichkeit ist, seinen Oldi oder Youngster per Ganzjahreskennzeichen als Zweitwagen zu deklarieren. Dadurch kann ich meinen Geschäftswagen zu 100% verbuchen. Natürlich muss ein Fahrtenbuch geführt werden, woran man sich aber ganz schnell gewöhnt. Und diese eingesparten 1% dürften je nach Firmenwagen nicht unerheblich die Unterhaltskosten meines Oldis senken.
Herzliche Grüße
Dieter
dies ist eine Möglichkeit. Da das FA entgegen landläufiger Meinung nicht unbedingt vollpfostig besetzt ist, kann dieser Schuss nach hinten los gehen. Insbesonders , wenn eine geringe Kilometerleistung verbucht wird. Die, meiner Meinung nach, bessere Möglichkeit ist, seinen Oldi oder Youngster per Ganzjahreskennzeichen als Zweitwagen zu deklarieren. Dadurch kann ich meinen Geschäftswagen zu 100% verbuchen. Natürlich muss ein Fahrtenbuch geführt werden, woran man sich aber ganz schnell gewöhnt. Und diese eingesparten 1% dürften je nach Firmenwagen nicht unerheblich die Unterhaltskosten meines Oldis senken.
Herzliche Grüße
Dieter
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